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Blick über die Spree auf das Reichtstagsgebäude im Abendlicht

10. April 2025

Die wasserpolitischen Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Eine Bewertung von DVGW-Vorstand Dr. Wolf Merkel
Reichstagsgebäude; © Adobestock.com / Frank Peters

Anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD bewertet Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., dessen wasserpolitische Inhalte:

„Die wasserpolitischen Maßnahmen im Koalitionsvertrag lassen den Willen der zukünftigen Bundesregierung zum vorausschauenden Wasserschutz und zur Klimawandel-Anpassung erkennen. Beides sind Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige, resiliente Trinkwasserversorgung und nachhaltige Wasserwirtschaft. Positiv ist aus Sicht des DVGW die erkennbare Kontinuität in der Nationalen Wasserstrategie. Wir finden es richtig, dass priorisierte Maßnahmen umgesetzt und mit den Bundesländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterentwickelt werden sollen. Dies erkennt die verteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern an, entlässt den Bund aber nicht aus der Verantwortung.

Gut ist auch, dass einzelne Ansätze wie zum Beispiel die Förderung des Biolandbaus konkret benannt sind. Der DVGW fordert seit Jahren, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein muss. Weiterhin ist für wirksamen Gewässerschutz das im Koalitionsvertrag genannte Verursacherprinzip auch aus unserer Sicht das richtige Mittel. Der Eintrag von Schadstoffen in die Trinkwasserressourcen muss effektiv verhindert und Hersteller müssen für die Beseitigung zur Verantwortung gezogen werden.

Auch mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Entbürokratisierung auf nationaler und EU-Ebene werden wesentliche Forderungen des DVGW aufgegriffen. Richtig ist aus unserer Sicht, dass die Koalition die Wasserinfrastruktur fördern will. Nur so kann auf lange Sicht die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Andere Instrumente bleiben zu allgemein und unkonkret. Auch müssen die Maßnahmen im noch zu beschließenden Haushalt mit finanziellen Mitteln unterlegt und die Finanz- und Investitionsplanung darauf angepasst werden. Das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro muss zudem schnell zeitnah mit konkreten Projekten untersetzt werden – resilienzstärkende Investitionen in die Wasser-Infrastruktur gehören unbedingt dazu.

Offen ist aus Sicht des DVGW die Umsetzung des Nährstoff-Monitorings bei gleichzeitiger Abschaffung der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung. Unklar bleibt, mit welchem Instrument die Bundesregierung Transparenz über Nährstoffe in landwirtschaftlichen Betrieben herstellen und negative Auswirkungen auf die Wasserqualität vermeiden will. Kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zur „verbesserten“ Zulassung von Pflanzenschutzmitteln; ihre konkrete Umsetzung werden wir aufmerksam verfolgen."

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