08. Juli 2022
„Mit der Neufassung der AVV werden die Voraussetzungen für eine differenzierte und problemadäquate Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete auf der Basis von Grundwassermessstellen erheblich verbessert. Zu begrüßen ist insbesondere die Verpflichtung, Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen als mit Nitrat belastete Gebiete zu berücksichtigen, wenn belastbare Daten die Überschreitung der einschlägigen Schwellenwerte belegen. Nun kommt es darauf an, dass die Länder die Möglichkeiten, insbesondere zur Nutzung zusätzlicher Messstellen und zur Berücksichtigung des Nitratabbaus im Untergrund, auch nutzen.“
In diesem Zusammenhang hat das BMUV einen Referentenentwurf zur Ergänzung der Grundwasserverordnung vorgelegt. Dazu Wolf Merkel:
„Die Ergänzung der Grundwasserverordnung in Bezug auf die Ermittlung des Schwellenwertes für Nitrat ist notwendig und richtig. Nur so kann bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete berücksichtigt werden, ob im Grundwasser ein Nitratabbau stattfindet. Ohne eine solche Regelung würden Gebiete, die hohe Nitrateinträge ins Grundwasser, aber geringe Nitratkonzentrationen an den Messstellen aufweisen, durchs Raster fallen.“
Deutschland steht bezüglich der Reduktion der hohen Nitrateinträge in die Grundwasserressourcen unter Druck. Wenn es nicht gelingt, diese Verunreinigungen wirksam und schnell zu reduzieren, drohen hohe Strafzahlungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens, das seit Jahren gegen Deutschland wegen unzulänglicher Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie läuft.
Der DVGW bietet auf Basis seines Regelwerks und der aktuellen Information zur Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen seine Unterstützung an.
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Hinweise für die Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen