21. Februar 2024
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Rahmenbedingungen für die Eignungsfeststellung der Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) gemäß § 8a Absatz 2 BSIG geändert: Statt wie bisher für zwei Jahre ist die Eignungsfeststellung eines B3S zukünftig für drei Jahre gültig. Seit Januar 2024 besteht außerdem die Möglichkeit, die Eignungsfeststellung von einem bereits durch das BSI geprüften B3S um ein Jahr zu verlängern. DVGW und DWA haben daraufhin beschlossen, für die bestehende Version 2021 3.0 des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards Wasser/Abwasser (B3S WA) die Verlängerung um ein Jahr zu beantragen. Anfang Februar hat das BSI zugestimmt, so dass die Eignungsfeststellung für die Version 2021 3.0 des B3S WA bis zum 22. Januar 2025 gültig ist.
Damit hat das BSI bestätigt, dass die Version 2021 3.0 weiterhin den Anforderungen an den „Stand der Technik“ in Bezug auf die branchenspezifische Gefährdungslage und die Risikobetrachtung entspricht. Die Version 2021 3.0 des B3S WA kann damit auch für die in diesem Jahr stattfindende Nachweisrunde der KRITIS-Betreiber der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung als Prüfgrundlage für die Nachweisführung nach § 8a BSIG verwendet werden. Für die KRITIS-Betreiber, die sich auf Basis der Version 2021 3.0 prüfen lassen, besteht somit Rechtssicherheit, dass sie den vom Gesetzgeber verlangten "Stand der Technik" für Schutzmaßnahmen zur IT-Sicherheit einhalten.
Für das vierte Update des B3S WA (Edition 2023) wurde Anfang Dezember 2023 der Antrag auf Eignungsfeststellung beim BSI eingereicht. Bis heute lag die Eignungsfeststellung durch das BSI noch nicht vor. Auch hier wird die Eignungsfeststellung entsprechend drei Jahre gültig sein.