Informationen zu Blei aus alten Rohrleitungen im Trinkwasser: Das Trinkwasser in älteren Häusern (Baujahr vor 1973), mit Wasserrohren aus Blei, kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden.
Durch die Grenzwertabsenkung für Blei im Trinkwasser vom 1. Dezember 2013 sind Bleirohre als Trinkwasserleitungen nicht mehr erlaubt und müssen ausgetauscht werden.
Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Auch unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollte man nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für den menschlichen Gebrauch (Ernährung, Waschen) verwenden.
Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen.
Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet. Praktisch frei von Bleirohren ist der gesamte süddeutsche Raum, weil dort schon über hundert Jahre keine Bleirohre mehr verlegt wurden. Aber auch in den übrigen Gebieten Deutschlands sind längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser betroffen, weil auch dort früher häufig andere Materialien (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden.
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Der Bleigrenzwert wurde über 15 Jahre schrittweise von 45 µg/l bis auf den jetzt gültigen Grenzwert von 10 µg/l abgesenkt. Ab dem 12.01.2028 ist der noch weiter abgesenkte Grenzwert von 5 µg/l im Trinkwasser einzuhalten.
Da die Bleiwerte im Trinkwasser bei Leitungen aus Blei in der Regel höher sind, müssen diese Rohrleitungen oder deren Teilstücke bis zum 12. Januar 2026 gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht bzw. stillgelegt werden.
Auch an die Materialien und Werkstoffe, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, weil sie z.B. in Trinkwasserarmaturen oder -leitungen verbaut werden, werden strengere Maßstäbe angelegt.
Informationen zu beiden Themen finden Sie in der twin "Auswirkungen der Absenkung des Parameterwertes für Blei gemäß Richtlinie (EU) 2020/2184 für Produkte".
Wenn feststeht, dass Ihr Trinkwasser mehr Blei enthält als erlaubt ist, muss die Ursache gefunden werden. Es ist zu klären, ob die erhöhten Bleiwerte durch die Hausanschlussleitung (Zuleitung von der Straße bis zum Wasserzähler) oder durch die Hausinstallation (Rohre und Armaturen) hervorgerufen werden. Für die Hausanschlussleitung zuständig, und somit auch für die Beseitigung dort noch vorhandener Bleirohre, ist das Wasserversorgungsunternehmen.
Für die Hausinstallation ist fast immer der Hauseigentümer verantwortlich. Die sicherste Maßnahme, um den Bleigrenzwert im Trinkwasser zuverlässig einzuhalten, ist der Austausch noch vorhandener Bleirohre. Darüber sollten Sie mit dem Hauseigentümer sprechen.
Es sind allerdings auch andere technische Abhilfemaßnahmen denkbar. Diese können im Einzelfall von der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) geprüft und angeordnet werden.
Sie selbst können behelfsmäßig den Bleigehalt senken, indem Sie das Wasser vor jedem Gebrauch für Trink- oder Nahrungszwecke so lange ablaufen lassen, bis es gleichmäßig kühl aus der Leitung fließt. Das Ablaufwasser können Sie für andere Zwecke (z. B. als Wasch-, Gieß- oder Putzwasser) nutzen. Mit dem Ablaufen lassen von Wasser kann man zwar den Bleigehalt verringern, eine Sicherheit dafür, dass auch Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sicher geschützt werden, erzielen Sie so allerdings nicht. Deshalb sollten Sie zur Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindernahrung keinesfalls Wasser verwenden, das durch Bleirohre geflossen ist. Nehmen Sie stattdessen besser abgepacktes Wasser.