Regelwerk
Arbeitsblatt W 120-1
2012-08
Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau
Kenntnisse, die sie bei Prüfungen erlangen, nicht an Unbefugte weiterzugeben
an einem jährlichen Erfahrungsaustausch der Überprüfungsstelle teilzunehmen
in einem Zeitraum von zwei Jahren vor und drei Jahren