Regelwerk
Merkblatt G 102-6
2024-05
Qualifikationsanforderungen an Sachkundige der Gasinfrastruktur - Teil 6: Spezifische Anforderungen an Sachkundige für die Prüfung, den Betrieb und die Instandhaltung von Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 5 bar
Unterteilung in Betriebsdrücke bis 5 bar und von mehr als 5 bar resultiert aus den unterschiedlichen Rohrleitungsmaterialien, den entsprechenden Anforderungen an die Gerätetechnik und Arbeitsverfahren.
Der [...] Anforderungen an die Sachkunde für die Prüfung, den Betrieb und die Instandhaltung von…