Regelwerk
Gasfachliche Norm DIN EN ISO 13577-2
2024-09
Industrielle Thermoprozessanlagen und dazugehörige Prozesskomponenten – Sicherheitsanforderungen – Teil 2: Feuerungen und Brennstoffführungssysteme (ISO 13577-2:2023)
abweichen, sofern die Sicherheit des TPE nicht gefährdet ist. In jedem Fall darf die Sicherheitszeit 10 s nicht überschreiten, es sei denn, eine zusätzliche Risikobewertung belegt die Sicherheit des TPE bei einer [...] abweichen, sofern die Sicherheit des TPE nicht gefährdet ist. In jedem Fall darf…