Regelwerk
Gasfachliche Norm DIN EN 15502-2-1
2024-08
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW
muss zwischen den Leitungen und den Wänden, falls sie aus brennbaren Werkstoffen hergestellt sind.
8.5.101.2 Prüfbedingungen Wenn mit dem Schutz versehen, wird in Übereinstimmung mit den Installations [...] Bauart C(10) wird der Kessel mit den in den Installationsanleitungen angegebenen längsten…