Regelwerk
Arbeitsblatt G 607
2022-08
Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung
nur raumluftunabhängige Raumheizgeräte (Gasgeräte Art C) betrieben werden.
Zusätzlich zu der Zertifizierung nach der Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 müssen die Raumheizgeräte mit einer Typ-Genehmigungsnummer