Kernaufgabe des Technischen Sicherheitsmanagements ist die Unterstützung des eigenverantwortlichen Handelns der Unternehmen und die gleichzeitige Kompetenzstärkung der technischen Selbstverwaltung der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung
Exakt zugeschnitten auf die notwendigen Bedürfnisse der Versorgungsunternehmen hat der DVGW Anforderungen an Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche formuliert und sie in den DVGW-Arbeitsblättern G 1000, G 1010, G 1030, G 1040 und W 1000 als anerkannte Regeln der Technik veröffentlicht. Unterstützt mit aufeinander abgestimmten Leitfäden sind diese Arbeitsblätter eine ausgezeichnete Basis zur Gewährleistung einer rechtssicheren Aufbau- und Ablauforganisation der Unternehmen.
Abgerundet und in die Praxis umgesetzt werden die Technischen Rahmenbedingungen durch die Einführung des überbetrieblichen Technischen Sicherheitsmanagements des DVGW. Nach einem Kontaktgespräch mit interessierten Unternehmen erfolgt in aller Regel auf Grundlage der ausgefüllten und vorbereiteten Leitfäden ein Überprüfungsgespräch mit unabhängigen und kompetenten TSM-Experten. Die in den Überprüfungsverfahren nachgewiesene Umsetzung der zu beachtenden Technischen Regeln wird den Unternehmen in Form einer DVGW-Bestätigung bescheinigt.
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