08. Mai 2020
Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime...). Dann muss die Trinkwasser-Installation dort bestimmungsgemäß weiterbetrieben oder vorübergehend stillgelegt werden. Was Sie dabei berücksichtigen müssen, finden Sie in unserer Information.