Zu den Organen der Landesgruppe gehören: Landesgruppenversammlung, Landesgruppenvorstand, Landesgruppenvorsitzende, Geschäftsführer
Die ordentliche Landesgruppenversammlung besteht aus den Mitgliedern der DVGW-Landesgruppe und wird mindestens alle zwei Jahre durch den Landesgruppenvorsitzenden einberufen.
Die Landesgruppenversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der DVGW-Landesgruppen.
Der Landesgruppenvorstand wird von der Landesgruppenversammlung gewählt, wobei nur persönliche Mitglieder des DVGW wählbar sind. Die Koordinierungskreise der Bezirksgruppen schlagen aus ihren Reihen bis zu drei Personen für die Wahl in den Landesgruppenvorstand vor. Alle zwei Jahre werden die Vorstandsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
Vorsitzender: Markus Borr, Bereichsleiter und Handlungsbevollmächtigter KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Neunkirchen
Stellvertretender Vorsitzender: Daniel Barth, Geschäftsführer Stadtwerke Merzig GmbH
Der Geschäftsführer der Landesgruppe wird auf Beschluss des Landesgruppenvorstandes vom DVGW-Vorstand im Einvernehmen mit dem Landesgruppenvorsitzenden berufen. Er leitet die Landesgeschäftsstelle, die zur Führung der laufenden Geschäfte der Landesgruppe unterhalten wird.
Geschäftsführer: Stefan F. Neuschwander
Die DVGW-Satzung enthält neben der Beitrgasordnung auch die Satzungen der DVGW-Landesgruppen und der DVGW-Bezirksgruppen.