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Radon am Arbeitsplatz

Hinweise über den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Anlagen der Wasserversorgung

Strahlenschutzgesetz / Strahlenschutzverordnung / Information über den Schutz vor Radon  an Arbeitsplätzen in Anlagen der Wassergewinnung- aufbereitung und- verteilung 

Gemäß § 95 Abs. 2 der alten StrlSchV (2001) waren Arbeitsplätze aus den Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch Radon bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn eine Abschätzung der Radon-222-Exposition dazu geführt hat, dass die effektive Dosis von 6 Millisievert im Kalenderjahr überschritten sein kann. Durch die Veröffentlichung des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) zum 31.12.2018 wurde nun erstmals ein Referenzwert für Radon von 300 Bq/m³ an Arbeitsplätzen geschaffen, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen dient. Dies bedeutet für die WVUs die Notwendigkeit einer erneuten Befassung mit dem Thema Radon am Arbeitsplatz.

Gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Abteilung 8-Energie und Strahlenschutz, haben wir ein Infoblatt zusammengestellt, welches die Regelungen des StrlSchG in Bezug auf Radon sowie die  daraus geltenden wesentlichen Pflichten für Wasserversorgungsunternehmen zusammenfasst und die  durchzuführenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erläutert. 

Zur fachlichen Begleitung, bzw. Erarbeitung einer praxisorientierten Vorgehensweise bei Umsetzung der neuen strahlenschutzrechtlichen  Regelungen  wurde  in  Rheinland-Pfalz  mit  dem Umweltministerium, die Durchführung einer Studie in einem WVU vereinbart.  

Ziel  der  Studie  ist,  den  WVU  möglichst  schnell  detaillierte und  praktikable  Hinweise,  z.  B.  zur  Vorgehensweise bei den Radonmessungen und der weiteren Bewertung der Messergebnisse zu geben. 

Erste Ergebnisse der Studie sollen nach einem ca. zweimonatigen Messzyklus in einer Veranstaltung voraussichtlich im Juli 2021 präsentiert werden. 

Für Fragen über  

•  die physikalischen und radiologischen Zusammenhänge in Bezug auf Radon 

•  die gesundheitlichen Risiken, die mit Radon verbunden sind 

•  sowie die zugelassenen Radon-Messstellen

steht Ihnen im  Landesamt für Umwelt die  

Radoninformationsstelle des LfU  

Tel.: 06131 6033-1263  

E-Mail: Radon@lfu.de 

zur Verfügung. 

Ihr Ansprechpartner
Robin Cloos
DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz
Telefon+49 6131 46 48 84-3