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08. August 2024

DVGW-Stellungnahme NRW zum Landeswärmeplanungsgesetz NRW

Stellungnahme zum Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG)
Stellungnahme vom 24. Juli 2024

Mit dem Wärmeplanungsgesetz wurde 2023 eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung geschaffen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht die Erstellung kommunaler Wärmepläne vor. Es enthält Vorgaben für den Planungsprozess und verpflichtet die Länder, die Erarbeitung von Wärmeplänen in ihren Kommunen flächendeckend sicherzustellen. Damit die planungsverantwortlichen Stellen – in der Regel die Kommunen – diesem Auftrag nachkommen können und die kommunalen Wärmepläne bis 2026 bzw. 2028 flächendeckend vorliegen, muss eine zügige Überführung des Wärmeplanungsgesetzes in das Landesrecht erfolgen.

Der DVGW begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine zügige Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben anstrebt und damit Rechtssicherheit für die Kommunen und insbesondere die Energieversorgungsunternehmen schafft.

Bei der Überführung des Wärmeplanungsgesetzes in die landeseigene Rechtsordnung sollten folgende Grundsätze berücksichtigt werden:

  • Es sollten keine Verschärfungen auf Landesebene erfolgen, die den Einsatz von Wasserstoff limitieren
  • Die Bedarfsplanungen für den Einsatz von Biomethan in der Wärmeversorgung müssen bereits jetzt erfolgen
  • Keine zusätzliche Restriktionen für im "Konvoi-Verfahren" durchgeführte Wärmeplanungen mehrerer Kommunen
  • Klarheit bei der Förderung von Wärmeplänen schaffen
  • Grundlagen für eine Umsetzung der Wärmepläne schaffen
Bei Fragen zur Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Heinz Esser
DVGW-Landesgruppe NRW
Telefon+49 228 91 88-976