08. August 2024
Mit dem Wärmeplanungsgesetz wurde 2023 eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung geschaffen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht die Erstellung kommunaler Wärmepläne vor. Es enthält Vorgaben für den Planungsprozess und verpflichtet die Länder, die Erarbeitung von Wärmeplänen in ihren Kommunen flächendeckend sicherzustellen. Damit die planungsverantwortlichen Stellen – in der Regel die Kommunen – diesem Auftrag nachkommen können und die kommunalen Wärmepläne bis 2026 bzw. 2028 flächendeckend vorliegen, muss eine zügige Überführung des Wärmeplanungsgesetzes in das Landesrecht erfolgen.
Der DVGW begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine zügige Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben anstrebt und damit Rechtssicherheit für die Kommunen und insbesondere die Energieversorgungsunternehmen schafft.
Bei der Überführung des Wärmeplanungsgesetzes in die landeseigene Rechtsordnung sollten folgende Grundsätze berücksichtigt werden: