Informationen für private Haushalte, Mieter und Wohnungseigentümer, Industrie und Gewerbe
Die Verantwortung des Wasserversorgungsunternehmens (WVU) für die hygienisch einwandfreie Qualität des Trinkwassers endet an der Hauptabsperreinrichtung eines jeden Hauses, bzw. in Hamburg an der Grundstücksgrenze. Ab dem Übergabepunkt ist der Betreiber der Trinkwasser-Installation für die Trinkwasserqualität verantwortlich.
Ab dem Übergabepunkt ist der Betreiber der Trinkwasser-Installation dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle im eigenen Haus erhalten bleibt und keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Netz erfolgen (§ 15 AVBWasserV).
Hierbei können für den Besitzer einer Trinkwasser-Installation viele Fragen auftreten:
Antworten auf all diese Fragen wurden von der DVGW-Landesgruppe Nord, zusammen mit der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland und den SHK-Fachverbänden Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in einem kompakten Flyer zusammengestellt.