Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert die Anforderungen an die Untersuchungspflichten für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Diese Anforderungen sind ausführlich im §28 TrinkwV geregelt und erfordern die Aufstellung eines Untersuchungsplans, welcher mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden muss.
Die DVGW-Landesgruppe hat gemeinsam mit dem Wasserverbandstag und der BDEW Landesgruppe Norddeutschland zu diesem Zweck eine Handlungshilfe zur Erstellung eines Untersuchungsplans (§28 TrinkwV) erarbeitet, die dem Betreiber von zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen ein beispielhaftes Gerüst in einer einfachen und leicht umsetzbaren Form zur Verfügung stellt, welches mit den Anforderungen der neuen TrinkwV konform ist.
Diese Handlungshilfe zitiert ausgewählte Informationen aus relevanten Paragrafen der TrinkwV im Zusammenhang mit der Erstellung eines Untersuchungsplans. Sie beinhaltet 2 Excel-Dokumente zur Ermittlung von notwendigen Informationen zu Untersuchungsparametern, Probennahmeverfahren, Probennahmestellen und Untersuchungshäufigkeiten, welche final in einem Untersuchungsplan dargestellt werden. Die generierten Anlagen können abschließend in einem Muster-Bericht zusammengefasst werden.
Viele Wasserversorgungsunternehmen (WVU) haben in den vergangenen Jahren ein Wasserrechtsverfahren oder ein Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes durchlaufen bzw. haben diesen Prozess noch vor sich. Zur Unterstützung einer effizienten Antragsvorbereitung und Verfahrensführung wurden einige Arbeitshilfen erstellt.
Zur Unterstützung einer effizienten Antragsvorbereitung und Verfahrensführung hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Mitgliedsunternehmen des DVGW (Landesgruppe Nord) und des Wasserverbandstages e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt Handlungshilfen für Wasserversorgungsunternehmen für Wasserrechtsverfahren sowie (in Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden und den Landesfachbehörden) zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten erstellt.
Nach der Festsetzung folgt das eigentliche "Leben mit dem Wasserschutzgebiet". In letzter Zeit mehren sich die Ansprüche auf mögliche Nutzungsformen für die oberirdischen Flächen und den unterirdischen Raum von Trinkwassereinzugsgebieten. Die Wasserwirtschaft beobachtet dies mit Sorge, da häufig mögliche Gefahren für das Grundwasser nicht berücksichtigt werden.
Bindend sind nur Vorgaben, die auch Tatbestand der Schutzgebietsverordnung sind. Jedoch sollte auch für alle darüber hinausgehenden Belange in einem Wasserschutzgebiet eine enge Abstimmung zwischen der zuständigen Unteren Wasserbehörde und dem Wasserversorger sichergestellt sein, insbesondere, wenn Vorhaben geplant sind, die sich auf das Wasserschutzgebiet auswirken können. So kann das betroffene WVU dann eine fachliche Stellungnahme abgeben, über deren Bedeutung die Wasserbehörde entscheidet.
Zur Unterstützung für die fachlichen Stellungnahmen des WVU hat die o.g. DVGW-/WVT-Arbeitsgruppe die folgenden Musterstellungnahmen erstellt, die Hinweise geben, welches Gefahrenpotential bei den unterschiedlichen Handlungen im WSG vorliegt und was aus Sicht des Wasserschutzes für die Auflagen berücksichtigt werden sollte.
Die Hinweise und Empfehlungen sind nicht immer abschließend und müssen gegebenenfalls individuell auf das jeweilige Schutzbedürfnis abgestimmt werden. Neben der pdf-Datei ist daher auch jeweils die Word-Datei zur individuellen Anpassung oder Nutzung einzelner Textbausteine hinterlegt.
Zu folgenden Themen stehen Musterstellungnahmen zur Verfügung (Versand erfolgt auf Abruf beim unten stehenden Kontakt):
• Geothermieanlagen in Wasserschutzgebieten [pdf / doc]
• Grünlandumbruch in Wasserschutzgebieten [pdf / doc]
• Leitungstrassen in Wasserschutzgebieten [pdf / doc]
• Sand- und Kiesabbau in Wasserschutzgebieten [pdf / doc]
• Windenergieanlagen (WEA) in Wasserschutzgebieten [pdf / doc]
• Beregnungsbrunnen in Wasserschutzgebieten [pdf / doc]
Wir hoffen, dass Ihnen diese Unterlagen in Ihrer täglichen Arbeit weiterhelfen und stehen für Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat mit den GeoBerichten 15 einen Leitfaden erstellt, der Antragstellern und ihren externen bzw. internen Fachgutachtern sowie den Genehmigungsbehörden Empfehlungen und Hinweise im Hinblick auf die fachlichen Anforderungen geben soll.
Ergänzend hierzu hat die Arbeitsgruppe "Wasserrechtsverfahren", die aus Vertretern von Mitgliedsunternehmen des Wasserverbandstages e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und der DVGW-Landesgruppe Nord besteht, eine Handlungshilfe für Wasserversorgungsunternehmen erstellt. Während der Leitfaden des LBEG vor allem die inhaltlichen Anforderungen an hydrogeologische und bodenkundliche Fachgutachten für Wasserrechtsanträge darstellt, die auf den Vorgaben der Geofakten beruhen, enthält diese Handlungshilfe konkrete Hinweise für das Wasserrechtsverfahren aus Sicht der Praxis. Zudem sind insbesondere auch Erfahrungswerte zu Zeitplänen, Kosten, Konflikten usw. aus der Praxis eingeflossen.
Darüber hinaus will die Handlungshilfe zur Klärung der in den letzten Jahren gestiegenen umwelt- und naturschutzrechtlichen Anforderungen an die Genehmigungsverfahren beitragen. Die aktuellen Gesetzesänderungen aus den Jahren 2009 und 2010 im Wasser- und im Naturschutzrecht sind dabei berücksichtigt.
Zur Unterstützung einer effizienten Antragsvorbereitung und Verfahrensführung hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Mitgliedsunternehmen der DVGW-Landesgruppe Nord und des Wasserverbandstages e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt eine Handlungshilfe für Wasserrechtsverfahren erstellt und im Frühjahr 2011 veröffentlicht. In vergleichbarer Weise hierzu ist nun in Zusammenarbeit dieser Arbeitsgruppe mit Unteren Wasserbehörden, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) eine weitere Handlungshilfe entstanden, die das Verfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten bei Grundwasserentnahmen näher betrachtet.
Ergänzend zu dieser neuen Handlungshilfe zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten wurde federführend durch NLWKN ein regelmäßig zu aktualisierender Katalog möglicher Schutzbestimmungen mit umfassenden Begründungen, Hinweisen für den Vollzug sowie ergänzenden Rechtsvorschriften und Definitionen entwickelt.
Der Leitfaden gliedert sich in folgende Teile:
Teil 1: Handlungshilfe Ausweisung von Wasserschutzgebieten für Grundwasserentnahme
Teil 2: Erstellung und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen für Grundwasserentnahmen (Katalog möglicher Schutzbestimmungen)