22. Juli 2024
DVGW-Landesgruppe unterstützt die Wasserversorger und die Behörden bei der Umsetzung der Anforderungen nach §28 TrinkwV.
Am 12. Juli stand die "Handlungshilfe zur Erstellung eines Untersuchungsplans gem. §28 TrinkwV" im Mittelpunkt. Das Interesse für diese Veranstaltung war mit über 100 Teilnehmern aus der Wasserwirtschaft sehr groß, wurdne doch auch Tielnehmer aus der ganzen Bundesrepublik eingeladen. In einem 30-minütigen Impulsvortrag hat Fr. Dr. Stawiarski der DVGW-Landesgruppe Nord einen Einblick in die aktuellen Untersuchungspflichten gegeben und anschließend die von der Landesgruppe vorgestellte Handlungshilfe vorgestellt.
Die EU-Methanemissionsverordnung ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt neue Anforderungen für die Gasinfrastrukturbetreiber hinsichtlich der Erfassung und Vermeidung von Methanemissionen. Sie greift stark in Betriebsabläufe der Gaswirtschaft ein.
Am 19. Juli folgte dann das Infofrühstück zur EU-Methanverordnung. Von Torsten Lotze von der Avacon-Netz gab es dabei einen praxisnahen Einblick in die neue Methanverordnung und darüber hinaus einen detaillierten Ausblick, welche Folgen dies für den Gasnetzbetrieb haben wird. Neben dem aktuellen Stand zur EU-Methanemissionsverordnung und den gültigen Regelwerken des DVGW wurden praxisorientierte Vorgehensweisen zur Emissionserfassung, Emissionsvermeidung und Berichterstattung erläutert. Erweitert wurde der Termin durch praktische Hinweise zur Gerätetechnik und auch zu möglichen Softwarelösungen.