Hinweise über den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Anlagen der Wasserversorgung
Strahlenschutzgesetz / Strahlenschutzverordnung / Information über den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Anlagen der Wassergewinnung- aufbereitung und- verteilung
Gemäß § 95 Abs. 2 der alten StrlSchV (2001) waren Arbeitsplätze aus den Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch Radon bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn eine Abschätzung der Radon-222-Exposition dazu geführt hat, dass die effektive Dosis von 6 Millisievert im Kalenderjahr überschritten sein kann. Durch die Veröffentlichung des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) zum 31.12.2018 wurde nun erstmals ein Referenzwert für Radon von 300 Bq/m³ an Arbeitsplätzen geschaffen, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen dient. Dies bedeutet für die WVUs die Notwendigkeit einer erneuten Befassung mit dem Thema Radon am Arbeitsplatz.
Gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz", haben wir ein Infoblatt zusammengestellt, welches die Regelungen des StrlSchG in Bezug auf Radon sowie die daraus geltenden wesentlichen Pflichten für Wasserversorgungsunternehmen zusammenfasst und die durchzuführenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erläutert.
Zur fachlichen Begleitung, bzw. Erarbeitung einer praxisorientierten Vorgehensweise bei Umsetzung der neuen strahlenschutzrechtlichen Regelungen wurde in Rheinland-Pfalz mit dem Umweltministerium Rheinland-Pfalz, die Durchführung einer Studie in einem WVU vereinbart.
Ziel der Studie ist, den WVU möglichst schnell detaillierte und praktikable Hinweise, z. B. zur Vorgehensweise bei den Radonmessungen und der weiteren Bewertung der Messergebnisse zu geben.
Erste Ergebnisse der Studie sollen nach einem ca. zweimonatigen Messzyklus in einer Veranstaltung voraussichtlich im Juli 2021 präsentiert werden.
Für Fragen über
• die physikalischen und radiologischen Zusammenhänge in Bezug auf Radon
• die gesundheitlichen Risiken, die mit Radon verbunden sind
• sowie die zugelassenen Radon-Messstellen
steht Ihnen im
Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"
Dr. Sebastian Huber
Tel.: 0611 815 1576
E-Mail: Sebastian.Huber@umwelt.hessen.de
und im
Hessischen Radonzentrum (HeRaZ)
Hr. Till Kuske
Tel.: 0641 309 2440, E-Mail: radon@thm.de
zur Verfügung.