Beachten Sie bitte, unser Ziel ist, dass Sie auf die Verlässlichkeit anderer Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen setzen können. Ebenso sollten sich andere Unternehmen auf Ihre gewissenhafte Arbeit bezüglich der Überprüfung von erforderlichen Qualifikationen der Fachkäfte im Handwerk verlassen können.
Grundsätzlich soll der von Ihnen ausgestellte „Installateurausweis“ in ganz Deutschland Gültigkeit haben – eine große Verantwortung.
Mit der 2014 gestarteten Initiative des Landes-Installateurausschusses Gas/Wasser Baden-Württemberg "Installateurverzeichnisse in der Wasserversorgung" konnte nun eine erste Übersicht geschaffen werden, welche WVU bereits ein eigenes Verzeichnis führen oder die Führung übertragen haben.
Unter dem oben aufgeführten Link des VfEW finden Sie hierzu aktuelle Informationen sowie Unternehmen.
Hintergrund:
Gemäß §12 Abs. 2 der AVBWasserV darf die Errichtung und wesentliche Veränderung der Kundenanlage bzw. Hausinneninstallation nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder durch ein, in ein Installateur-Verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Daraus ergibt sich für alle Wasserversorger, im Interesse ihrer eigenen Netze, die Fürsorgepflicht zur Führung eines Installateur-Verzeichnisses.
Obwohl die Führung an qualifizierte Dritte übertragen werden kann, kann derzeit von keiner flächendeckenden Umsetzung in Baden-Württemberg gesprochen werden.
Verbilligter Regelwerksbezug, verbilligte Teilnahme an DVGW-Weiterbildungsveranstaltungen, Betreuung durch Landes- und Bezirksgruppen, Zugang zu den Informationsnetzwerken des DVGW und dem damit gewährleisteten Erfahrungsaustausch.
Bei Interesse und weiterem Informationsbedarf schicken Sie bitte eine Mail mit dem Stichwort „Mitgliedschaft" an info(at)dvgw-bw.de oder folgendem Link