Der DVGW begrüßt grundsätzlich die geplante Änderung des Düngegesetzes zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die Novellierung der Düngeverordnung. Das betrifft insbesondere
- die Ergänzung der Zweckbestimmung um den nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen zur Verringerung der Nährstoffverluste in die Umwelt (§ 1 Absatz 5 NEU),
- die Unterwerfung aller organischen und organisch-mineralischen Düngemittel unter eine flächen- oder betriebsbezogene Düngeobergrenze (§ 3 Absatz 3)
- die Verpflichtungen zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Änderungen des Nationalen Aktionsprogramms im Sinne der Nitratrichtlinie (§ 3a NEU),
- die Schaffung der Voraussetzungen für die Einführung der Hoftorbilanz zur Gegenüberstellung sämtlicher Nährstoffzufuhren und —abgänge auf
- gesamtbetrieblicher Ebene und zur Anordnung von Maßnahmen zur Verringerung von Nährstoffverlusten (§ 1 la Absätze 2 und 3 NEU) sowie
- den notwendigen Datenabgleich zwischen den jeweils zuständigen Stellen zur Erfassung aller für die Überwachung und Bewertung der relevanten Stoffströme erforderlichen Daten (§ 12 Absätze 7 und 8 NEU).
Der DVGW hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben.