21. März 2024
Deutschland muss gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) bis zum Jahr 2045 das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Zudem sollen nach dem Jahr 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Das BMWK schlägt für die Zielerreichung die Nutzung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, im Folgenden „CCS“) vor. Der DVGW, in seiner benannten Funktion als Regelsetzer für Kohlendioxidleitungen, bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der Verbändeanhörung zu den Eckpunkten der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie und dem Entwurf für eine Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes. Der DVGW befürwortet die Änderung des gesetzlichen Rahmens, um die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid zu ermöglichen, unter der Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen.