19. Juni 2015
Grundsätzlich begrüßt der DVGW die Einführung der Beobachtungsliste und die Überarbeitung der Stofflisten zur Beurteilung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer.
Die zusätzlichen Möglichkeiten zur Darstellung ausgewählter Bewertungsaspekte verbessern die Kommunikation und Information gegenüber der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang regt der DVGW zudem einen Diskurs zum Thema Spurenstoffe einschließlich einer Bewertung der Befunde hinsichtlich ihrer humantoxikologischen Relevanz an.
Der DVGW weist außerdem darauf hin, dass aus der Ableitung von Umweltqualitätsnormen (UQN) anhand ökotoxikologischer Kriterien mit teilweise erheblichen Sicherheitsfaktoren weitere kommunikative Herausforderungen auf Wasserbehörden und Wasserversorger zukommen.
Der DVGW bietet mit Blick auf künftige Anpassungen der Stofflisten und UQN die Mitwirkung an der Erarbeitung vollzugstauglicher Bewertungsmethoden und die Schaffung belastbarer Datengrundlagen für die Ableitung von UQN an.
Bei vielen der für die Bewertung der Oberflächengewässer relevanten Stoffe sieht der DVGW besondere Schwierigkeiten in der Umsetzung des Verursacherprinzips. Hierzu bedarf es zusätzlicher, über die Novellierung der OGewV weit hinaus gehender Anstrengungen des Gesetzgebers. Das betrifft hinlänglich thematisierte Schwächen im landwirtschaftlichen Fachrecht, Fragen der Chemikalienzulassung oder das Produkthaftungsrecht. Auch hier ist der DVGW gerne bereit, sich in einem übergreifenden Dialog zu engagieren
Der DVGW hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Düngemittel und Nitrat.