30. August 2022
Zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie wird die Trinkwasserverordnung derzeit geändert.
Zu der Neustrukturierung (aus den bisherigen 25 Paragraphen mit 5 Anlagen werden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen) kommen u.a. folgende Änderungen:
Zur vollständigen Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht stehen zurzeit noch weitere Rechtsgrundlagen aus (wie die Rechtsverordnung aufgrund von § 50 Absatz 5 WHG, Untersuchungsstellenzulassungsverordnung). Zudem sind verschiedene Empfehlungen des UBA, auf die im Entwurf der Trinkwasserverordnung verwiesen wird, noch nicht vorhanden oder noch nicht aktualisiert.
Das BMG hat im Rahmen der Verbändeanhörung dem DVGW die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf Stellung zu beziehen. Wir veröffentlichen hier die allgemeinen Anmerkungen. Eine ausführliche tabellarische Übersicht der Änderungen finden Sie in unserem Mitgliederbereich.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Trinkwasserverordnung.