17. August 2022
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben am 18. Juli 2022 eine gemeinsame Konsultation für ein Konzept zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungeneingeleitet. Der DVGW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten und im Koalitionsausschuss konkretisierten Vorgabe, bereits ab 2024 möglichst alle neu eingebauten Wärmeerzeuger auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor wirksam und verbindlich vorantreiben möchte. Der DVGW und seine Mitgliedsunternehmen gehen aufgrund eigener Studien und Analysen davon aus, dass eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor nur gelingen kann, wenn es angesichts der Heterogenität des Gebäudebestands zu einem Zusammenspiel verschiedener klimaneutraler Energieträger, Infrastrukturen und Technologien kommt. Nur ein technologieoffener Ansatz führt gemäß aktuellen Studien zu einer technisch machbaren, sozialverträglichen sowie zeit- und kostenoptimierten Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Insbesondere die aktuelle „Bottum-Up-Studie“ des Nationalen Wasserstoffrats empfiehlt ausdrücklich den Einsatz von Wasserstoff im Gebäude.
Insofern ist es erfreulich, dass sich der Gedanke der Technologieoffenheit sowie die Berücksichtigung der technisch-organisatorischen Machbarkeit in Teilen des Konzeptpapiers bereits wiederfindet. An einigen Stellen sieht der DVGW jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Wärmemarkt.