05. Mai 2023
Der DVGW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Aufgrund der kurzen Rückmeldefrist ist es nicht möglich gewesen, eine umfassende Durchsicht des Referentenentwurfes durchzuführen.
Daher beschränken wir uns in dieser Stellungnahme auf die in dem Entwurf vorgesehene Einfügung eines neuen Gesetzeszwecks: Neu: § 1 Abs.5 Nr. 2 EnWG.
Der neue § 1Abs.5 Nr.2 soll lauten:
„Um den Zweck des Gesetzes nach Absatz 1 in Bezug auf die Umweltverträglichkeit und Treibhausgasneutralität der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere die Ziele, bis zum Jahr 2030 […]
2. den Anschluss und Betrieb von mindestens sechs Millionen Wärmepumpen zu ermöglichen.“
Dieser Vorschlag steht dem Ansatz der Bundesregierung der Technologieoffenheit als oberstem Prinzip zur Erreichung der Klimaziele entgegen. Bislang verfolgte das EnWG einen mit dem sog. "energiewirtschaftlichen Dreieck“ ausgewogenen Ansatz einer sicheren, preisgünstigen und umweltfreundlichen Energieversorgung, die effizient und treibhausgasneutral sein soll. Die neue Einfügung schafft unauflösbare Zielkonflikte im EnWG.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gas und Energiewende.