24. November 2023
Die natürlichen Wasserressourcen und den natürlichen Landschaftswasserhaushalt gilt es in Quantität und Qualität dauerhaft für die nächsten Generationen zu erhalten. Ziel muss es sein, die natürlichen Wasserressourcen nicht zu übernutzen. Dazu ist es erforderlich, die Prognosefähigkeit der wichtigen wasserwirtschaftlichen Haushaltsgrößen in den Fluss(teil)einzugsgebieten und in den genutzten Grundwasserleitern zu verbessern. Insbesondere sind dafür Bilanzen bezüglich des zukünftig verfügbaren und nutzbaren Wasserdargebotes sowie der zu erwartenden Entnahmen und der wasserrechtlichen Genehmigungen für bestehende Entnahmen aller Nutzergruppen aufzustellen.
Grundlage der Bilanzierung sollten bundesweit einheitliche Verfahren und Konventionen zur Bestimmung des nutzbaren Wasserdargebotes inkl. der Grundwasserneubildung und des Wasserbedarfes sein. In den letzten Jahrzehnten haben sich eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden und Konventionen entwickelt, so dass eine wasserwirtschaftliche Gesamtbewertung auf Ebene der Fluss(teil)einzugsgebiete und in größeren genutzten Grundwasserleitern derzeit kaum möglich ist. Im Ergebnis sind Vorgehensweisen und darauf basierende Bewirtschaftungs-entscheidungen untereinander häufig nicht vergleichbar, wenig transparent und nicht geeignet mögliche Wassernutzungskonflikte zu lösen und die dafür notwendige Akzeptanz bei allen Beteiligten zu schaffen. Auch das Aktionsprogramm der Nationalen Wasserstrategie greift das Thema der Harmonisierung von Methoden etc. an mehreren Stellen auf.
Aus Sicht des DVGW gibt es gute Gründe, die für eine Harmonisierung von Methoden und Verfahren sprechen.
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