28. November 2022
Der DVGW hat für Wasserschutzgebiete Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertung von Gärprodukten aus der Biogaserzeugung definiert und als DVGW-Information Gas/Wasser Nr. 30 im November 2022 veröffentlicht.
Zum Schutz der Trinkwasserressourcen sollten aus Sicht des DVGW in Wasserschutzgebieten ausschließlich gütegesicherte Gärprodukte ausgebracht werden dürfen. Die Gütesicherung soll sicherstellen, dass die Gärproduktverwertung nicht mit zusätzlichen stofflichen oder mikrobiologischen Gefährdungen der Trinkwasserressourcen verbunden ist.
An der Erarbeitung haben neben den DVGW-Technischen Komitees „Grundwasser und Ressourcenmanagement“ sowie „Erneuerbare Gase“ im DVGW der BDEW, die BGK, die DWA und der Fachverband Biogas mitgewirkt.
Landwirtschaftliche Gärproduktverwertung in Trinkwasserschutzgebieten gemäß DVGW-Information Gas/Wasser Nr. 30:
Schutzzone I | Keine Verwertung von Gärrückständen aus Biogasanlagen |
Schutzzone II | Nur gütegesicherte Gärrückstände (Gärprodukte) aus betriebseigenen nachwachsenden Rohstoffen und Wirtschaftsdüngern, falls die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in der Schutzzone II des Trinkwasserschutzgebietes zulässig ist. |
Schutzzone III | Nur gütegesicherte Gärrückstände (Gärprodukte) aus nachwachsenden Rohstoffen, Wirtschaftsdüngern, Bioabfällen pflanzlicher und tierischer Herkunft sowie weiteren Ausgangsstoffen entsprechend der Liste in Tabelle A.2 des Anhangs A (s.u.). Für Gärprodukte aus Biogasanlagen, die Biotonneninhalte, Küchen- und Kantinenabfälle, Fette und Fettrückstände sowie andere Inhalte von Fettabscheidern gemäß Tabelle A.2 vergären, ist zusätzlich eine Einzelfallprüfung gemäß Anhang B (s.u.) Bestandteil der Gütesicherung. |
DVGW Gas-/Wasser-Information Nr. 30
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