Bitte auf den Obermenüpunkt klicken!
Kraftwerk mit großen Dampfwolken

28. Oktober 2024

Wasserstoff-Erzeugung muss auf breiter Basis erfolgen

Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission für Kriterien zur Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff
Emissionen eines Kraftwerks; © rcfotostock/fotolia.com

Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sind kohlenstoffarme Gase unverzichtbar: Sie weisen derzeit niedrigere Gestehungskosten als grüner Wasserstoff auf. Zudem können sie signifikant zur Deckung der benötigten H2-Mengen beitragen und so die Abhängigkeit von Importen reduzieren. Zu kohlenstoffarmen Gasen zählt auch sogenannter blauer, aus Erdgas mittels Dampfreformation erzeugter Wasserstoff. Die EU hat nun Kriterien für die Produktion dieser Gase vorgelegt. Danach müssen sie eine mindestens 70-prozentige CO2-Reduktion gegenüber fossiler Energie erreichen. So soll sichergestellt werden, dass sie deutlich klimafreundlicher sind als ihre fossilen Äquivalente. 

„Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf berücksichtigt neben der Elektrolyse weitere Verfahren zur Herstellung kohlenstoffarmen Wasserstoffs. Das begrüßen wir ausdrücklich. Denn auch die Dampfreformierung in Kombination mit der Abscheidung und Speicherung beziehungsweise Nutzung des Kohlenstoffs ebenso wie die Pyrolyse sind geeignete Technologien, die den CO2-Fußabdruck gasförmiger Energieträger senken. Damit wird eine solide Basis für Investitionen in diese Technologien geschaffen. Nun kommt es darauf an, dass unter diesen Bedingungen Planungssicherheit gewährleistet wird - auch dann, wenn gesetzliche Neuerungen greifen. Dazu zählen zum Beispiel die Anpassung der Kalkulationsbasis für die Methanemissionsverordnung, die für 2027 geplant ist, des fossilen Referenzwertes zur Bestimmung des 70-Prozent Kriteriums oder die Einführung eines Global Warming Potential-Wertes für Wasserstoff. Wir halten daher einen Bestandsschutz für Projekte, bei denen eine Investitionsentscheidung vor möglichen Änderungen in den Regulatorien getroffen wurde, für zwingend notwendig“, erklärt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW, anlässlich der Entwurfsveröffentlichung letzten Freitag.   

Der delegierte Rechtsakt ist eine wesentliche Grundlage für den aufstrebenden Wasserstoffmarkt. Seine Finalisierung und Verabschiedung durch die Kommission soll noch in diesem Jahr erfolgen. Der DVGW hat eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Auf EU-Ebene engagiert sich der DVGW im Europäischen Komitee für Normung (CEN) sowie in den Verbänden Marcogaz, Hydrogen  Europe und Eurogas. Zudem unterstützt er die Forschungsinitiativen European Research Institute for Gas and Energy Innovation (ERIG) und Hydrogen Europe Research.  

Ihre Ansprechpersonen
für Fragen zur Presseinformation
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Lars Wagner
Hauptgeschäftsstelle, Standort Berlin / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon+49 30 79 47 36-64
Pressesprecherin
Sabine Wächter
Hauptgeschäftsstelle / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon+49 228 91 88-609