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24. Juni 2022

"Die Ausrufung der Notfallstufe 2 ist folgerichtig"

DVGW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Gerald Linke zur Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas durch die Bundesregierung
Einstellung einer Heizungsanlage; © ThinkstockPhotos/Zukunft ERDAS

„Das Ausrufen der zweiten Stufe des Notfallplans Gas, der Alarmstufe, durch Bundesminister Robert Habeck ist richtig, da sich die Lage der Gasversorgung in Deutschland für den kommenden Winter unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu verschlechtern droht. Die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Simulationen führen zu der Erkenntnis, dass bei reduziertem Lastfluss über die Pipeline Nord Stream 1 auf heutigem Niveau über den gesamten Sommer oder einem Totalausfall die gesetzlich vorgeschriebenen Speicherfüllstände nicht erreicht werden können und es zu einer Unterversorgung zur Mitte des Gaswirtschaftsjahrs 2022/2023 kommen kann. Die Ausrufung der zweiten Eskalationsstufe nach Notfallplan Gas ist daher folgerichtig. 

Der Notfallplan Gas regelt die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für eine marktrollenübergreifende oder später hoheitliche Zusammenarbeit im Krisenfall und beschreibt die zur Verfügung stehenden Instrumente zur Krisenbewältigung. Substanziell von Bedeutung sind aber zzt. vor allem die von der Bundesregierung getroffenen Vorbereitungen zur temporären Reduktion von Gas zur Stromerzeugung und zur Gasbeschaffung über die gecharterten FSRU, also die neuen LNG-Anlage- und Regasifizierungsterminals. Des Weiteren kann eine Effizienzverbesserung beim Verbrauch einen Beitrag leisten. In diesem Zusammenhang ist auch der Aufruf von Minister Habeck zu verstehen, dass die rund 18 Millionen Haushalte, die mit Gas heizen, die Sommermonate nutzen sollten, ihre Anlagen optimal einstellen zu lassen. Auf diese Weise können maximal 15 Prozent Heizenergie eingespart werden. Geht man davon aus, dass rund zwei Drittel des Gases zum Heizen im Winter verbraucht werden, sind das 30 Terawattstunden (TWh) von 200 TWh der Gesamtmenge der nächsten Monate. Diese 30 TWh sind fast die Hälfte der Menge, die aktuell noch fehlen, um die Gasspeicher bis zum 01.12.2022 auf 90 Prozent aufzufüllen, so wie es das Gesetz vorschreibt. Allerdings werden diese Einsparungen nicht vor, sondern nur über die gesamte Heizperiode erzielbar sein. 

Nicht nur der deutsche Wärmemarkt, sondern unser gesamtes Energiesystem, die Stromerzeugung, die produzierende Industrie und Teile des Verkehrssektors sind auf Erdgas angewiesen. Was heute fehlt, kann nicht morgen kurzfristig in wesentlichen Mengen ersetzt werden. Die Nutzung anderer, klimaschädlicher Ressourcen ist nicht im Sinne des DVGW. Erdgas bleibt der Brückenenergieträger zur Klimaneutralität und flankiert versorgungssicher den Ausbau der Erneuerbaren Energien und weiterer klimafreundlicher Gase wie Wasserstoff. Nun spielt die Beschaffung dieses Energieträgers auf den internationalen Märkten eine entscheidende Rolle, während hierzulande gleichzeitig durch besondere Netzbewirtschaftung und Speichernutzung Unterbrechungen vorzubeugen ist.” 

Hinweis: In Kooperation mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) wird der DVGW in Kürze kostenlose Webinare (Heizungs-Fitness-Check) anbieten. Diese richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher mit Tipps zum effizienten Energieeinsatz, wie die Optimierung von Gasgeräten (z.B. hydraulischer Abgleich) fachmännisch ausgeführt wird.

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