17. November 2023
Zum heute verabschiedeten Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung erklärt Jörg Höhler, Präsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW):
„Das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (WPG) verfehlt bei weitem sein Ziel, Planungssicherheit für das Wasserstoffnetz auf der Verteilnetzebene in Deutschland herzustellen. Es benachteiligt ganz klar Kommunen, die für ihre vor Ort ansässige Industrie auf Wasserstoff setzen, indem im Gesetz kein Planungsinstrument für die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff benannt wird. Erneut vergibt der Gesetzgeber eine Chance, auf Technologieoffenheit zu setzen, und verlangsamt dadurch das Tempo der Energiewende. Konkret ist nicht nachvollziehbar, dass das Gesetz keinen Verweis auf die Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) enthält, die im Rahmen der technischen Selbstverwaltung als so genannte allgemein anerkannte Regeln der Technik Einheitlichkeit im Vorgehen, Qualität und Sicherheit garantieren. Damit vor Ort bei den Versorgern und den Kommunen sicher geplant und investiert werden kann, muss der GTP als Branchenwerkzeug, das von Praktikern erstellt wurde, Teil des Wärmeplanungsgesetzes werden.
In der jetzt beschlossenen Fassung wird stattdessen auf das Gebäudeenergiegesetz verwiesen. Das wiederum fordert als Voraussetzung für ein Wasserstoff-Netz das Vorhandensein eines gültigen Kommunalen Wärmeplans. Damit baut das WPG nicht nur hohe Hürden für die Berücksichtigung von Wasserstoff auf, es stellt einen nicht erfüllbaren Zirkelschluss zum Gebäudeenergiegesetz dar. Im Kontext der positiven Ausführungen von Wirtschaftsminister Habeck zur grundsätzlichen Bedeutung der in der Entwicklung befindlichen H2-Import-Routen und des Wasserstoffkernnetzes, das seine Fortsetzung auf der Verteilnetzebene finden muss, ist das nicht nachvollziehbar. Oder anders gesagt: Hier jagt die Katze vergeblich ihren Schwanz. Richtig wäre dagegen eine Verpflichtung im WPG, dass der Gasnetzgebietstransformationsplan in der Kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden muss.
Ein weiterer Kritikpunkt: Laut WPG sollen nur von der Bundesnetzagentur bereits genehmigte Wasserstoffpläne in einer Wärmeplanung berücksichtigt werden. Bei anderen Wärmenetzen genügt der Beginn der Planungen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der für die Transformation so wichtigen Verteilnetzinfrastruktur Steine in den Weg gelegt werden – noch dazu, wo die Bundesregierung ambitionierte Ziele für die Wertschöpfungskette des Energieträgers in der Nationalen Wasserstoffstrategie definiert hat.
Die Bundesregierung muss das Gesetz in diesen Punkten nachbessern, damit es sein Ziel erfüllen kann, die Voraussetzungen für Technologie-Offenheit in den wichtigen Verbrauchssektoren vom Industriebetrieb bis hin zu den Wärmekunden zu schaffen. Die Transformation zu einer klimaneutralen Energieversorgung bedingt den Ausbau und die Nutzung der vorhandenen Verteilnetzinfrastruktur. Eine wesentliche Grundlage hierfür sind die Gasnetzgebietstransformationspläne. Sie wurden von 241 Netzbetreibern ausgearbeitet und bilden das Kerngerüst für die Wasserstofftransformation der Verteilnetze. Mit 241 teilnehmenden Gasverteilnetzbetreibern deckt der Gasnetzgebietstransformationsplan 2023 deutschlandweit über 415.000 Kilometer Gasnetze ab. Das entspricht etwa 75 Prozent der Verteilnetzinfrastruktur. Die neuen Pläne zeigen, dass die Mehrheit der teilnehmenden Netzbetreiber plant, bis 2030 mit der Wasserstoffeinspeisung in die Verteilnetze zu beginnen. Erste 100prozentige Wasserstoffnetze werden in großen Teilen Deutschlands bis 2035 existieren.“