16. Oktober 2023
Zur heutigen Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz im Deutschen Bundestag sagt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW):
„Eine erfolgreiche Wärmeplanung vor Ort erfordert gleichberechtigte Ausgangsbedingungen für alle Energieinfrastrukturen – und keine Sonderbehandlung für Wärmenetze. Deshalb müssen die Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für Wärmenetze im Wärmeplanungsgesetz verankert werden. Auch sollte die wirtschaftliche Vorprüfung für Wasserstoff entfallen, da sie weder für Strom- noch für Wärmenetze gilt. Mit diesen Änderungen werden ein „level playing field“ geschaffen ebenso wie die dringend benötigte Planungssicherheit für die Netzbetreiber und damit in erster Linie für kommunale Stadtwerke. Neben den über 20 Millionen Haushaltskunden versorgen die Gasverteilnetzbetreiber auch 1,8 Millionen Industrie- und Gewerbekunden. Da beide Kundengruppen an dasselbe Netz angeschlossen sind, bedarf es einer integrierten Planung für die Versorgung von Industrie, Mittelstand, Kraftwerken und Haushaltskunden. Das leisten die Verteilnetzbetreiber mit dem Gasnetzgebietstransformationsplan. Die Wärmeplanung sollte daher auf diesen Planungen aufbauen.“
Zum Hintergrund: Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) haben zusammen mit den Verteilnetzbetreibern der Initiative H2vorOrt den Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) erarbeitet, ein ergebnisoffenes Planungsinstrument, mit dem die Netzbetreiber die Transformation ihrer Gasverteilnetze planen können. Bislang haben sich bereits mehr als 240 Netzbetreiber an der Planung beteiligt, die zusammen rund 75 Prozent der deutschen Gasverteilnetzkilometer abdecken. Die Planungen zeigen, dass 95 Prozent der Kommunen sowie 75 Prozent der Industriekunden mit dem Einsatz von Wasserstoff rechnen.