12. Dezember 2023
Heute ist die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Kraft getreten, mit der Wasserversorger und Behörden zu einem Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung verpflichtet werden. Das BMUV hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Alle betroffenen Wasserversorger haben nun bis zum 12. November 2025 Zeit für folgende Aufgaben:
Betroffen sind alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit der mindestens 50 Personen versorgt werden. Die zuständigen Behörden müssen dann auf Basis der vorgelegten Dokumentation bis zum 12. Mai 2027 Maßnahmen zur Verhinderung und Beherrschung der vom Betreiber identifizierten und priorisierten Risiken festlegen.
Am 5. März 2024 findet die DVGW-Informationsveranstaltung „Die neue TrinkwEGV – Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten“ (online)" mit folgenden Themen statt: