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Grundwasserbrunnen

12. Dezember 2023

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Kraft getreten

Frist bis 12.11.2025 für betroffene Wasserversorger
Grundwasserbrunnen; © AdobeStock.com/thomas haltinner
Meldung vom 12.12.2023

Heute ist die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Kraft getreten, mit der Wasserversorger und Behörden zu einem Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung verpflichtet werden. Das BMUV hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Alle betroffenen Wasserversorger haben nun bis zum 12. November 2025 Zeit für folgende Aufgaben:

  • Bestimmung und Beschreibung des Einzugsgebietes einer Wassergewinnungsanlage
  • Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
  • Festlegung eines Untersuchungsprogramms für Grund-, Oberflächen- und/oder Rohwasser mit den gemäß der identifizierten Gefährdungen überwachungsrelevanten Parametern
  • Zusammenfassung der zu diesem Untersuchungsprogramm bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisse
  • Übermittlung einer Dokumentation all dieser Aktivitäten an die zuständigen Behörden in elektronischer Form

Betroffen sind alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit der mindestens 50 Personen versorgt werden. Die zuständigen Behörden müssen dann auf Basis der vorgelegten Dokumentation bis zum 12. Mai 2027 Maßnahmen zur Verhinderung und Beherrschung der vom Betreiber identifizierten und priorisierten Risiken festlegen. 

DVGW-Informationsveranstaltung

Am 5. März 2024 findet die DVGW-Informationsveranstaltung „Die neue TrinkwEGV – Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten“ (online)" mit folgenden Themen statt: 

  • Aufgaben und Fristen der TrinkwEGV für Wasserversorger und Wasserbehörden
  • Geplanter Vollzug der Regelungen durch die Wasserbehörden in den Bundesländern
  • Arbeitshilfe für Wasserversorger zu den in den Trinkwassereinzugsgebieten durchzuführenden Analysen, Bewertungen und Untersuchungen auf der Grundlage des DVGW-Regelwerks
  • Praxisbeispiele für Risikobewertung und Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten

Programm und Anmeldung.

Ansprechpartner
Bei Fragen zur Meldung wenden Sie sich bitte an
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856