Die deutsche Trinkwasserverordnung ist die Grundlage dafür, dass das Trinkwasser in Deutschland zu den weltweit besten zählt.
Die neue Trinkwasserverordnung ist in Kraft getreten. Sie ist neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:
Der DVGW hat alle das Thema betreffende Schulungen und Fortbildungen aktualisiert und bereitet eine Reihe von weiterführenden Informationen zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem blauen Kasten unterhalb der Volltextdatei.
Der DVGW reagiert auf die neue TrinkwV mit einer Reihe von Informations- und Schulungsangeboten:
Das geänderte Infektionsschutzgesetz wurde am 8. Dezember 2022 verkündet und ist am 9. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Weitere Informationen zu Radioaktivität und Trinkwasser sind auf der unten stehenden Webseite zusammen gefasst:
Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
Durch die Änderung und Neustrukturierung der Trinkwasserverordnung wird die Liste gemäß § 11 TrinkwV nun zur Liste gemäß § 20 TrinkwV.
Auch weiterhin dürfen nur Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren eingesetzt werden, die auf der Liste gemäß § 20 TrinkwV (vormals Liste gemäß § 11 TrinkwV) stehen. Hierzu zählen Stoffe, Desinfektionsverfahren und neuerdings auch Filtermedien.
Das Umweltbundesamt kann in der Liste unter anderem als Ausnahmen festlegen, dass vor dem 24. Juni 2023 betriebene Ionenaustauscher, Kalkschutzgeräte, Membranen, Filtermedien und Luft befristet weiter betrieben werden können und kann dazu die notwendigen Voraussetzungen festlegen. In Bezug auf Membrananlagen zur Entfernung von Krankheitserregern, die in Trinkwasserinstallationen zu Forschungs- und Erprobungszwecken vor dem 24. Juni 2023 in Betrieb waren, kann das UBA auf Antrag des Betreibers ebenfalls befristete Ausnahmen, ggf. mit Auflagen, genehmigen.
Die der neuen Trinkwasserverordnung angepasste Liste soll in Kürze vom Umweltbundesamt veröffentlicht werden.
Der Einsatz von Ionenaustauscherharzen zur Nitratentfernung wurde bis 31.12.2024 verlängert. Mehr dazu auf unserer Themenseite Aufbereitungsverfahren.
Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Listen der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren der Trinkwasserverordnung des Umweltbundesamtes.
23. Änderungsmitteilung, veröffentlicht beim Umweltbundesamt
als Download beim Umweltbundesamt
Mikrobiologische und chemische Untersuchungsverfahren im Rahmen der Trinkwasserverordnung