Hier erfahren Sie mehr über die Sicherheitstechnik bei Gas-Leitungsanlagen und Gasgeräten
Erdgas gelangt über unterirdische Leitungen von der Quelle bis zu den regionalen Verteilerstationen - unsichtbar, ohne Transporte auf Straße oder Schiene. Alle Rohrleitungen, Übergabestationen und sonstige Einrichtungen werden von Ihrem Netzbetreiber regelmäßig und gewissenhaft kontrolliert.
Auch in den Straßen sind die Gasleitungen unsichtbar. Trotzdem haben die Netzbetreiber sie genauestens im Blick. So werden die Leitungen in der Straße zum Beispiel von Zeit zu Zeit mit elektronischen "Schnüffelgeräten" überprüft, die bereits minimale Gasanteile in der Luft direkt über dem Boden registrieren. Informationsaustausch mit der Bauindustrie hilft, dass Bagger in den Straßen keine Erdgasleitungen "anbaggern". Und das sind nur zwei Aktivitäten von vielen.
Bis zur Haupt-Absperreinrichtung gehört auch Ihr Hausanschluss noch in den Verantwortungsbereich Ihres Netzbetreibers. Deshalb lässt das Unternehmen auch ihn regelmäßig kontrollieren und die Leitungen bis zur Haupt-Absperreinrichtung überprüfen.
Sie sehen: In der Gaswirtschaft geht Vorbeugen über Alles. Sollten Sie trotzdem einmal den Verdacht haben, dass es irgendwo nach Gas riecht: Der Bereitschaftsdienst Ihres Netzbetreibers ist schnell zur Stelle. Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Immer richtig liegen Sie, wenn Sie drei grundsätzliche Regeln befolgen:
Ältere Gasgeräte tragen noch das DVGW-Prüfzeichen. Bei Gasgeräten ab Baujahr 1996 sind die EG-Vorgaben umgesetzt, erkennbar an der CE-Kennzeichnung mit Kenn-Nummer. Insbesondere der DVGW hat mit strengen und umfassenden Anforderungen dazu beigetragen, dass der deutsche Sicherheitsstandard höchstes Niveau erreicht hat.
Das DVGW-Qualitätszeichen ist ein freiwilliges "Plus" neben der verpflichtenden CE-Kennzeichnung von Gasgeräten. Zusätzlich zu den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der EG-Ricthlinien erfüllen Gasgeräte mit dem DVGW-Qualitätszeichen Kriterien, die dem bewährten DVGW-Sicherheitsstandard entsprechen. Dazu gehört zum Beispiel die automatische Zündsicherung: ohne Flamme kein Gas - absolut beruhigend!
Nicht alle Produkte im Gasfach werden heute bereits von europäischen Richtlinien erfasst. Zu diesem gesetzlich nicht geregelten Breich gehören z.B. Gasarmaturen, Rohrleitungen und Installationsbauteile. Für sie bleibt das DVGW- oder DIN-DVGW-Zertifizierungszeichen ein verlässlicher Nachweis dafür, dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind.
Möchten Sie mehr wissen zu den Zertifizierungszeichen? Auf den Seiten der DVGW Cert GmbH finden Sie umfangreiche Informationen zum Download.
Auch für die Verlegung von Gasleitungen und das Aufstellen von Gasgeräten gibt es bewährte Technische Regeln des DVGW, die einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.
Schauen Sie bei der Auswahl Ihres Handwerksbetriebes deshalb genau hin: Nur eingetragene Fachbetriebe geben Ihnen die Gewissheit, dass diese Regeln bei der Installation und Reparatur Ihrer Gasanlage auch eingehalten werden.
Falls Sie Zweifel haben: Fragen Sie Ihren Netzbetreiber nach den eingetragenen Fachbetrieben!